Energieausweis

Wofür brauche ich einen Energieausweis?

Ab dem 1. Januar 2009 gilt für alle Wohngebäude in Deutschland die "Ausweispflicht": Hausbesitzer müssen bei Vermietung, Verkauf oder Verpachtung ihres Gebäudes den so genannten Energieausweis vorlegen. Auf einer Farbverlaufsskala (von "grün" bis "rot") zeigt der Energieausweis, wie es um den energetischen Zustand eines Gebäudes bestellt ist, und schlägt Modernisierungsmaßnahmen vor, mit denen man den Energieverbrauch im Gebäude reduzieren kann. Wer in Zukunft eine Wohnung bzw. ein Haus kaufen, mieten oder pachten möchte, kann verschiedene Immobilien miteinander vergleichen und bekommt mit dem Energieausweis eine wichtige Orientierungs- und Entscheidungshilfe an die Hand.

Energieskala

Den Energieausweis gibt es in zwei Varianten als Bedarfs- und Verbrauchsausweis.

  1. Der Bedarfsausweis enthält objektive Angaben zum Energiebedarf von Wohngebäuden, der auf der Grundlage einer technischen Analyse der Bausubstanz und der Heizungsanlage ermittelt wird.
  2. Der Verbrauchsausweis gibt den Energieverbrauch der Gebäudebewohner in den vergangenen drei Jahren für Heizung und Warmwasserbereitung an. Das Ergebnis ist beim Verbrauchsausweis stark vom individuellen Nutzungsverhalten der Bewohner abhängig

Vom Energieausweis profitieren alle:

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Quelle: Deutsche Energie-Agentur GmbH (dena)