Energieberatung, was ist das?
Bei einer Energieberatung werden Themen wie Erzeugung, Speicherung, Transport, Bereitstellung, Verbrauch, Einsatz, Einsparung, Umwandlung und Rückgewinnung von Energie unter ökologischen sowie ökonomischen Kriterien behandelt. Um die energetische Sanierung von Wohngebäuden zu fördern wurde vom Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie das Programm „Energiesparberatung vor Ort“ gestartet. Dabei wird das Gebäude zunächst untersucht und darauf aufbauend Vorschläge für sinnvolle Sanierungsmaßnahmen unterbreitet. Sie soll der Unterstützung des Eigentümers in seiner Entscheidung für sinnvolle Sanierungsmaßnahmen dienen und stellt eine Vorbereitung für die Beantragung von vielen Förderprogrammen dar.
Übersicht der Vor-Ort-Energieberatung bzw. des Beratungsberichtes (BAFA):
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- Aufnahme der Gebäudehülle und der technischen Anlage vor Ort
- Analyse und Bewertung des IST-Zustandes (Gebäudehülle und technische Anlage)
- Vorschläge zur energetischen Sanierung/Modernisierung nach EnEV
- Wirtschaftlichkeitsberechnungen
- Beratung hinsichtlich Förderungsmöglichkeiten (KFW, BAFA)
- Übergabe und ausführliche Erläuterung des Beratungsberichtes

Kosten einer Vor-Ort-Beratung/des Beratungsberichtes:
Das Bundesministeriums für Wirtschaft und Technologie (BAFA) fördert die „Vor-Ort-Beratung“ mit einem Zuschuss von 300,– € für Ein- und Zweifamilienhäuser sowie 360,- € für mindestens drei Wohneinheiten, höchstens jedoch 50 % der Beratungskosten. Diese Förderung gilt für Wohngebäude, die vor dem 31.12.1994 errichtet worden sind, bzw. bis zu diesem Zeitpunkt der Bauantrag gestellt wurde. Beispielrechnung zur Vor-Ort-Energieberatung/Beratungsbericht für Ihr Wohngebäude:
Ein- und Zweifamilienhaus (max. 2 Wohneinheiten):
| Pauschalpreis: | 750,- € |
| abzüglich Bundeszuschuss (BAFA): | 300,- € |
|
____________________________ |
______ 450,-€ |
| Pauschalpreis: |
900,-€ |
| abzüglich Bundeszuschuss (BAFA): | 360,-€ |
| ___________________________ Ihr Eigenanteil: |
______ 540,-€ |
Zusätzliche Leistungen:
- Unterschriftsberechtigung für KFW-Förderprogramme
- Ausstellung des Energieausweises